Topic-icon Schweiz: Diskussion über Verkaufsverbot von Killerspielen

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14 Jahre 9 Monate her #43124 von panga2000
Was ist denn in der Schweiz los? Kaum ist Blub im Urlaub geht es dort drunter und drüber:

Bei Schnittberichte.com ist zu lesen:

Schweiz: Diskussion über Verkaufsverbot von Killerspielen
Neue Empfehlungen der Rechtskommission


In der Schweiz brodelt es weiter im Hinblick auf die allseits beliebt geführte "Killerspieldebatte".

Nun ist beim Schweizer Ständerat (vergleichbar mit dem deutschen Bundesrat), ein Vorschlag eingegangen, welcher ein Verkaufsverbot sogenannter "Killerspiele" an Kinder und Jugendliche beinhaltet. Dieser Vorschlag wurde einstimmig angenommen.

Ein zweiter Vorschlag an die Rechtskommission des Ständerates sieht dahingehend ein komplettes Verkaufsverbot solcher Spiele vor. Davon wären auch Erwachsene betroffen. Auch dieser Vorschlag wurde, wenn auch nicht einstimmig, angenommen.

Schwierig ist im Gesetzgebungsprozess in der Schweiz jedoch noch der Terminus "Killerspiel". So ist man sich noch nicht einig darüber, welche Spiele hierzu gezählt werden sollen. Weiterhin ist auch noch nicht klar, ob in der Schweiz eine eigene Stelle eingerichtet werden soll um Videospiele einer Altersfreigabeprüfung zu unterziehen.



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Nur weil du nicht paranoid bist, bedeutet es nicht, dass sie nicht hinter Dir her sind...

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14 Jahre 9 Monate her #43130 von der Beni
Ich glaube die Begriffsklärung ist ein zentraler Punkt an der ganzen Sache. Die neueste offizielle deutsche Definition lautet:

"[…]Spiele, bei denen ein wesentlicher Bestandteil der Spielhandlung die virtuelle Ausübung von wirklichkeitsnah dargestellten Tötungshandlungen oder anderen grausamen oder sonst unmenschlichen Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen ist […]"

Aber auch das ist wieder ziemlich schwammig. Was ist denn ein "wesentlicher Bestandteil"? Dann würde auch sowas wie Uncharted 2 darunter fallen, dem die USK aber eine Freigabe ab 16 bescheinigt hat. Wie wirklichkeitsnah darf es denn sein? Wird dann auch Street Fighter 4 nicht mehr verkauft, weil Gewalt hat's da jede Menge, aber USK 12. Und was ist ein "menschenähnliches Wesen"? Zwei Arme und zwei Beine? Was ist, wenn es 2 Köpfe hat - darf ich ihm dann den einen wegschießen aber den zweiten nicht mehr? ;)

Wie wird das denn aktuell in der Schweiz definiert?

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14 Jahre 9 Monate her #43143 von Blub
Ich habe es am Wochenende auch nur so am Rande mitbekommen - Punkt 1 finde ich richtig, doch Punkt 2 (das generelle Verbot) schwachsinnig.

Es ist immer das gleiche, die darüber entscheiden wollen haben von der ganzen Materie am wenigsten Ahnung und befassen sich damit, weil sie sich damit profilieren wollen (ein Armutszeugnis).

Wenn ein so artiges Verbot umgesetzt wird, dann werden ausländische Zulieferer ein paar Kunden mehr dazu gewinnen und evtl. freuts den Schwarzmarkt. Ändern wirds sich aber schlussendlich nichts - ausser dass der Gamer nochmehr geächtet wird...

Wie Syd Blade immer so schön sagt: Politic sucks!

Betreffend Definition von "wesentlicher Bestandteil der Tötungshandlungen, etc." habe ich keinen blassen Schimmer.

LG Blub

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