USK Deutschland
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Mann sollte den Eltern deutlich machen, dass die Abgabe der Spiele an Jugendliche unter 18 Jahren VERBOTEN ist. Egal wer sie an ein Kind weiter gibt macht sich damit strafbar! Der Verkauf an die Eltern ist das eine, geben diese aber das Spiel an Ihre Minderjährigen Kinder weiter, machen sie sich strafbar und dies kann zur Anzeige gebracht werden. Ein Banner bei den Spielen, der diesen Sachverhalt aufklärt wäre vielleicht unter Umständen hilfreich, wäre aber vermutlich auch dem Umsatz abträglich.
Der Hinweis "wissen Sie dass Ihr Kind mit diesem Spiel in Kontakt mit x, y, z kommt" ergibt keine nennenswerte Zündung in der Großhirnrinde der meisten Eltern. Ein "Sie wissen, dass Sie sich Strafbar machen laut Jugendschutzgesetz §131, wenn sie dieses Spiel an Ihr minderjähriges Kind weiter geben und das dies mit Freiheitsentzug bestraft werden kann?!" wäre denke ich etwas wirksamer .. nur das würde ich als Mitarbeiter vorher mit den Verantwortlichen des Marktes klären, nicht das man plötzlich "unerwünscht" ist.
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- Sid
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Aber noch einmal etwas zur USK:
So seltsam das auch klingen mag, wenn jamand wie ich diese Leute verteidigt, aber auch die USK tut nur ihren Job !
Mann sollte aber bedenken, das auch nur Spiel/Filme/usw. von denen geprüft werden, wenn sie ihnen von jemanden zum prüfen vorgelegt werden !
Von alleine machen die das nämlich auch nicht...
Deswegen kommen manchmal auch die seltsamen Einstufungen zu stande, oder manche Medien bekommen eine Freigabe und andere wiederum nicht.
Eben diese Moralapostel, gehören an den Pranger gestellt !
Gut, die großen Spielehersteller "müssen" ja auch irgendwie ihre Programme überprüfen lassen, da sie sonst Gefahr laufen, daß das Spiel überhaupt keine Zulassung für Deutschland bekommt...aber das manche Spiele von den Herstellern/Entwicklern extra für Deutschland schon vor der Überprüfung duch die USK zensiert/geschnitten werden, um dann doch eine FSK18-Einstufung zu kassieren, halte ich für absoluten Schwachsinn !
Gut, das unser Staat, bzw. unsere Gesetze hier ein Problem mit "verfasungswidrigen Sybolen" u.ä. haben, das wissen wir ja nun alle und das wird sich auch nicht so schnell ändern, aber das mit der Gewaltdarstellung und/oder Pronografie sollte doch jeder mündige Bundesbürger für sich selbst etscheiden dürfen...
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Richtig - aber das mit der freiwilligen Zensierung durch die Entwickler/Hersteller würde dann ja wegfallen können...afaik bekommt ein Titel, der nicht der USK vorgelegt und bewertet wurde automatisch USK 18, sogar wenn es "Sandmännchens Reisen" wäre. Das war seiner Zeit eine Forderung, um die Prerelase Verkäufe zu verhindern.
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- NeedlesKane
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Junge Junge,ihr schmeißt hier ja mit Halbwissen durch die Gegend,daß Einem schwindlig wird...zum Mediamarkt Thema:
Mann sollte den Eltern deutlich machen, dass die Abgabe der Spiele an Jugendliche unter 18 Jahren VERBOTEN ist. Egal wer sie an ein Kind weiter gibt macht sich damit strafbar! Der Verkauf an die Eltern ist das eine, geben diese aber das Spiel an Ihre Minderjährigen Kinder weiter, machen sie sich strafbar und dies kann zur Anzeige gebracht werden. Ein Banner bei den Spielen, der diesen Sachverhalt aufklärt wäre vielleicht unter Umständen hilfreich, wäre aber vermutlich auch dem Umsatz abträglich.
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1.Der §131,den du meinst,ist aus dem StGB und bezieht sich nicht auf "Jugendgefährdenden",sondern auf "strafrechtich bedeklichen" Inhalt.Spiele mit dieser Einstufung landen auf Index Liste B und werden auch mal beschlagnahmt,z.B. Manhunt oder Condemned2.
Und es stimmt auch nicht,daß Spiele,die der USK nicht vorgelegt werden,automatisch eine USK18-Wertung bekommen...wer erzählt denn so einen Mist???Wer sein Game nicht vorlegt,bekommt GAR KEIN Siegel und damit von Sony auch keine Lizenz zur Veröffentlichung!!!
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§ 15 Jugendgefährdende Trägermedien
(1) Trägermedien, deren Aufnahme in die Liste jugendgefährdender Medien nach § 24 Abs. 3
Satz 1 bekannt gemacht ist, dürfen nicht
1. einem Kind oder einer jugendlichen Person angeboten, überlassen oder sonst zugänglich
gemacht werden,
2. an einem Ort, der Kindern oder Jugendlichen zugänglich ist oder von ihnen eingesehen
werden kann, ausgestellt, angeschlagen, vorgeführt oder sonst zugänglich gemacht werden,
3. im Einzelhandel außerhalb von Geschäftsräumen, in Kiosken oder anderen Verkaufsstellen,
die Kunden nicht zu betreten pflegen, im Versandhandel oder in gewerblichen
Leihbüchereien oder Lesezirkeln einer anderen Person angeboten oder überlassen werden,
4. im Wege gewerblicher Vermietung oder vergleichbarer gewerblicher Gewährung des
Gebrauchs, ausgenommen in Ladengeschäften, die Kindern und Jugendlichen nicht
zugänglich sind und von ihnen nicht eingesehen werden können, einer anderen Person
angeboten oder überlassen werden,
5. im Wege des Versandhandels eingeführt werden,
6. öffentlich an einem Ort, der Kindern oder Jugendlichen zugänglich ist oder von ihnen
eingesehen werden kann, oder durch Verbreiten von Träger- oder Telemedien außerhalb
des Geschäftsverkehrs mit dem einschlägigen Handel angeboten, angekündigt oder
angepriesen werden,
7. hergestellt, bezogen, geliefert, vorrätig gehalten oder eingeführt werden, um sie oder aus
ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 6 zu verwenden oder einer anderen
Person eine solche Verwendung zu ermöglichen.
(2) Den Beschränkungen des Absatzes 1 unterliegen, ohne dass es einer Aufnahme in die Liste
und einer Bekanntmachung bedarf, schwer jugendgefährdende Trägermedien, die
1. einen der in § 86, § 130, § 130a, § 131, § 184, § 184a, 184b oder § 184c des
Strafgesetzbuches bezeichneten Inhalte haben,
2. den Krieg verherrlichen,
3. Menschen, die sterben oder schweren körperlichen oder seelischen Leiden ausgesetzt sind
oder waren, in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellen und ein
tatsächliches Geschehen wiedergeben, ohne dass ein überwiegendes berechtigtes Interesse
gerade an dieser Form der Berichterstattung vorliegt,
3a. besonders realistische, grausame und reißerische Darstellungen selbstzweckhafter Gewalt
beinhalten, die das Geschehen beherrschen,
4. Kinder oder Jugendliche in unnatürlicher, geschlechtsbetonter Körperhaltung darstellen oder
5. offensichtlich geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre
Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit schwer
zu gefährden.
(3) Den Beschränkungen des Absatzes 1 unterliegen auch, ohne dass es einer Aufnahme in die
Liste und einer Bekanntmachung bedarf, Trägermedien, die mit einem Trägermedium, dessen
Aufnahme in die Liste bekannt gemacht ist, ganz oder im Wesentlichen inhaltsgleich sind.
(4) Die Liste der jugendgefährdenden Medien darf nicht zum Zweck der geschäftlichen
Werbung abgedruckt oder veröffentlicht werden.
(5) Bei geschäftlicher Werbung darf nicht darauf hingewiesen werden, dass ein Verfahren zur
Aufnahme des Trägermediums oder eines inhaltsgleichen Telemediums in die Liste anhängig
ist oder gewesen ist.
(6) Soweit die Lieferung erfolgen darf, haben Gewerbetreibende vor Abgabe an den Handel die
Händler auf die Vertriebsbeschränkungen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 6 hinzuweisen.
Wobei ich mir jetzt nich 100% sicher bin, ob die als "nicht freigegeben" gekennzeichneten Medien auf eben diese Liste gepackt werden, oder ob dies "nur" für extreme Werke zutrifft, die die Prüfstelle indiziert hat im nachgang.
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- apricum
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- Zocki
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Das paßt jetzt hier zwar nicht ganz rein, aber fand ich doch wieder recht interessant.
Für jeden der gestern das Heute Journal verpasst hat.
Hier der Artikel:
Ich weiß, es will schon niemand mehr hören. Verschweigen sollte man es aber auch nicht. Gestern Abend wurde im ZDF Heute Journal ein Bericht gesendet, der mit Sachlichkeit rein gar nichts mehr zu tun hat.
Schon die Anmoderation von Steffen Seibert zeigte, in welche Richtung der gezeigte Journalismus geht:
“Wenn man kein in Nächte langen Computerspielschlachten gestählter Jugendlicher ist, dann sind viele dieser Szenen schwer zu ertragen.”
Das erste abgehandelte Spiel war Capcoms “Resident Evil 5″, dessen Tötungsszenen als “Sadismus pur” betitelt wurden.
In “Call of Duty: World at War” werden “in virtuellen Drillcamps Schießfertigkeiten trainiert”, während “sadistische Rahmenhandlungen” und “Massenerschießungen” den “Spielspaß wohl anheizen sollen”.
Schulpsychologe Werner Hopf: “Dieses Spiel, Call of Duty, ist ein exaktes Training für das Militär. Deswegen findet weltweit eine Militarisierung der Gesellschaften statt. Wer das trainiert, in diesem Befehlston, ist gleichgeschaltet mit militärischem Drill und Töten.”
Auch Bayerns Innenminister Joachim Herrman wurde befragt: “Wir müssen solche Spiele eindeutig verbieten. Das kann kein Freizeitvergnügen sein, andere Menschen zu ermorden”, so Herrmann. “Das hat es im Altertum gegeben, dass man da begeistert im römischen Zirkus zugeschaut hat, wenn sich die Gladiatoren gegenseitig erstochen haben. [...] Wir können nicht wieder in derart archaische Zeiten zurückfallen.”
Den kompletten Bericht könnt ihr euch in der ZDF Mediathek anschauen (heute-journal vom 21. April 2009 suchen): www.zdf.de/ZDFmediathek/content/9602?inPopup=true
Hab mir den Beitrag mal angeschaut und...naja, macht euch selbst ein Bild.
Fühle mich da so ein bißchen an den berühmten Report Bayern Anfang der 90er erinnert.
Da ging es um Musik (Punk, Heavy Metal, usw.).
Die Quelle für den Text oben ist übrigens play3.de
Hier auch mal der Link: www.play3.de/2009/04/22/heute-journal-re...-5-ist-sadismus-pur/
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- Sid
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Vor allem vituelle Videospiele mit so etwas realem wie dem römischen Zirkus aus dem Altertum zu vergleichen, finde ich schon ziemlich...naja...Engstirnig, um es mal noch nett auszudrücken !
Und dieser Schulpsychologe erst:
"Dieses Spiel, Call of Duty, ist ein exaktes Training für das Militär."
Au weia...war dieser Kerl überhaupt mal beim Militär ?
Also ich schon und ich weiß, wie es da abläuft - auf jeden Fall nicht wie in einem Videospiel, das wärent des 2. Weltkrieges spielt !
"Deswegen findet weltweit eine Militarisierung der Gesellschaften statt. Wer das trainiert, in diesem Befehlston, ist gleichgeschaltet mit militärischem Drill und Töten."
Was hat denn dieser Typ für ein Problem ?
Weltweite Militarisierung ?
Von welchem Planeten kommt der denn ?
An einer angeblichen "weltweiten Militarisierung" sind wohl weniger die Videospiele, als soetwas wie bestimmte kriegstreiberische Nationen, Terrorismus und die Waffenindustrie und ihre Kunden drann Schuld.
Meine Güte, was gibt es nur für weltfremde Kloppsköppe auf diesem Planeten !
Ich glaub, ich wander aus...
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- frettchen69
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Wenn du Auswanderst Sid ... Nimmst du uns mit?
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nix gibts mit auswandern, ihr feiglinge !!! schön da gebliebn und weiter mit den "experten" rumärgern tun.
ich würd ja sagen, spieln mir in zukunft alle nur noch bissle jump & run oder tetris oder sowas, aber ich befürcht, sobald die mal bei nem amokläufer kein ballerspiel oder ähnliches finden, stattdessen nur obengenantes, dann heists wohl: "es militär benutzt solitär als kampfvorbereitung für die soldaten" und "super mario" ist ja scho immer sooo brutal....
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- dre55ed2k1ll
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Hauptsache das Problem an der Wurzel gepackt:
siehe hier
www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,620637,00.html
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- Yemaya
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- Rennweckle
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also wenn willste denn dann noch wählen - am besten keinen. über die schiene wählerstimmen läuft nix, eher es gegenteil ist der fall. ich hab in meim bekannten- und kollegenkreis genug leuts die da voll dem geschwätz zustimmen, obwohlse selber null erfahrung mit games haben(grad die sind die größten beführworter von verboten). genauso ist doch die generation meiner eltern (so ab 60). ich kann heut noch hören : "schau ned so lang tv, davon bekommste schlecht augen und überhaupt macht tv dumm und was sonstnoch alles..." !!!! und des bei damal grad 3(!!!) programmen und des ging ja erst am nachmittag bzw vorabend mitn programm los !
die leuts sind voll anfällig für des dummgesülze von solchen politikern, und wer da am lautesten poltert, an dem tun die sich im herbst(wahl) errinnern.
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- Sid
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Und dann bin ich jedes mal auch sehr großzügig und da ich jede Partei gleichermaßen lieb habe, gebe ich auch jeder Partei meine Stimme - in jedes Kästchen ein Kreuzchen ! :P
Allerdings muß ich auch zugeben, das ich manchmal etwas "Ankreuzfaul" bin, besonders wenn es mal wieder enorm viel Kästchen zum ankreuzen gibt - also so ab 4 oder 5...
Dann erledige ich das in einem Durchgang und drücke meine Großzügigkeit mit einem riesigen Kreuz, quer über das ganz Blatt aus !
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- frettchen69
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