USK Deutschland
- Zocki
- Autor
- Offline
- Ehem. Eventmanager
- nuqdaq 'oh puchpa''e'
- Beiträge: 924
- Dank erhalten: 10
Hallo zusammen!
Ich hatte ja damals diesen Thread eröffnet, nachdem ich mit aufgesetzter Haß-Kappe eine Mail an unsere USK geschickt habe.
Auslöser war der Versus-Modus für Resident Evil 5, der ( Oh Wunder!) nicht in Deutschland
erschienen ist.
Jetzt habe ich doch tatsächlich ein Antwortschreiben bekommen, das ich euch nicht vorenthalten will.
Das Interessante bezüglich dem Versus-Modus von RE5 mal zu Anfang:
"Der „Online-Versus-Modus“ zu „Resident Evil 5“ ist in der Datenbank der USK (www.usk.de unter Prüfdatenbank) nicht eingetragen. Das kann zwei Gründe haben: Entweder wurde dieser Spielinhalt der USK nicht vorgelegt oder der Anbieter hat einer Veröffentlichung des Prüfergebnisses nicht zugestimmt."
Soviel dann zum Thema "...hat keine Freigabe der USK bekommen".
Oder hab ich da was missverstanden?
So, hier mal die komplette Mail:
Sehr geehrter Herr Sonneborn,
vielen Dank für Ihre Mail vom 07. April 2009.
Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) hat Ihr Schreiben mit der Bitte um Beantwortung an die Ständigen Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden (OLJB) bei der USK weitergeleitet, da die OLJB für die Alterskennzeichnung von Computerspielen zuständig sind. Aufgrund von Arbeitsüberlastung – u. a. Teilnahme an Prüfsitzungen, Vorbereitungen von Vorträgen für Tagungen, Teilnahme an Fachtagungen – haben mich die Ständigen Vertreter beauftragt Ihre Anfrage zu beantworten. Aufgrund der vielen Anfragen, komme ich erst jetzt dazu Ihnen zu antworten. Zur Beantwortung Ihrer E-Mail muss ich etwas weiter ausholen.
In Artikel 5 des Grundgesetzes heißt es, dass die Rechte Ihre Schranken finden in den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend. Die Rechtsgrundlage für die Alterseinstufung von Computer- und Konsolenspielen ist das Jugendschutzgesetz (JuSchG). Jedes hier vorgelegte Spiel wird von Jugendschutzsachverständigen in einem pluralistischen Gremium der USK begutachtet. Dieses Gremium empfiehlt nach ausführlicher Diskussion dem Ständigen Vertreter der OLJB eine Altersfreigabe, worauf dieser das Spiel kennzeichnet. Rechtlich stellt diese Alterskennzeichnung durch die OLJB einen staatlichen Verwaltungsakt dar. Mit den Alterskennzeichen regelt der Deutsche Staat, ob ein Computerspiel an Kinder und Jugendliche in der Öffentlichkeit abgegeben werden darf. Der Handel muss sich an die mit den Kennzeichen verbundenen Abgabebeschränkungen halten. Die hier getroffenen Regelungen gelten jedoch nur für Kinder und Jugendliche, nicht für Erwachsene. Da alle Erwachsenen alle Computerspiele spielen dürfen – auch indizierte und nicht gekennzeichnete – liegt eine Zensur nicht vor.
In § 14 Abs. 4 des JuSchG ist geregelt, dass Spiele nicht gekennzeichnet werden dürfen, wenn sie die Indizierungskriterien der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) erfüllen. Diese Kriterien finden sich unter www.bundespruefstelle.de / Gesetzlicher Jugendmedienschutz / Indizierungsverfahren / Spruchpraxis / Gewaltdarstellung.
Außerdem spielen in einigen wenigen Fällen auch strafrechtliche Kriterien eine Rolle, insbesondere das Verbot von Gewalt- und Kriegsverherrlichung sowie Straftatbestände wie Volksverhetzung etc., die in § 131 StGB (Strafgesetzbuch) definiert sind. Weiterhin ist im § 86a StGB das „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ geregelt. Eine Kennzeichnung eines Spieles würde somit ein Verstoß gegen diese gesetzlichen Regelungen bedeuten; insofern muss immer bei entsprechenden Spielen geprüft werden, ob diese Kriterien als erfüllt anzusehen sind.
Es ist immer schwierig ein Spiel A mit einem Spiel B oder mit einer Vorgängerversion zu vergleichen, da die Kriterien für eine Altersfreigabe natürlich immer im Hinblick auf das vorliegende Spiel Konkretisiert werden müssen. Die Gutachterinnen und Gutachter sind bei jeder Prüfung dazu gesetzlich verpflichtet, die Indizierungskriterien der BPjM bei der Findung einer Altersfreigabe heranzuziehen. Es spielen natürlich auch noch andere Faktoren eine Rolle wie Atmosphäre, Spielmotivation, Spielaufgaben, Spannung und Stress, Möglichkeiten zur Distanzierung (ob die Identifizierung des Spielers mit seiner Spielfigur allzu groß werden könnte), Treffervisualisierung (z. B. Darstellung virtuellen Bluts) uvm. All diese Faktoren führen zu einer Gesamtbeurteilung des Spiels.
Der „Online-Versus-Modus“ zu „Resident Evil 5“ ist in der Datenbank der USK (www.usk.de unter Prüfdatenbank) nicht eingetragen. Das kann zwei Gründe haben: Entweder wurde dieser Spielinhalt der USK nicht vorgelegt oder der Anbieter hat einer Veröffentlichung des Prüfergebnisses nicht zugestimmt.
Daher wenden Sie sich bitte mit Ihrem Anliegen direkt an den Anbieter, denn Plattformhersteller haben eigene Software-Regelungen, die nicht zulassen, dass in der entsprechenden Region nicht gekennzeichnete Produkte oder Spielbestandteile überhaupt angeboten werden.
Die Obersten Landesjugendbehörden sind für die Alterskennzeichnung von Computerspielen auf Datenträgern zuständig, Rechtsgrundlage ist das Jugendschutzgesetz (JuSchG). Sie können keine Gesetze erlassen oder ändern, sondern müssen sich bei Ihren Alterskennzeichnungen an herrschendes Recht halten. Informationen zum Prüfverfahren und zu den Kriterien der Alterskennzeichen von Computerspielen auf Datenträgern können Sie nachlesen in unserer Broschüre: „Kinder und Jugendliche schützen. Alterskennzeichen für Computer- und Videospiele in Deutschland“. Die Broschüre kann von der Homepage der USK www.usk.de kostenlos herunter geladen werden. Auf Anfrage werden sie von der USK auch kostenlos zugesandt.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Simone Lieseke
Assistentin der Ständigen Vertreter der
Obersten Landesjugendbehörden bei der
USK - Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle
Frau Lidia Grashof
Herr Jürgen Hilse
Marchlewskistr. 27
10243 Berlin - Germany
PSN-ID: BIG_ZOCKI
XBL-Gamertag: DerZocki
Location: Erde, Sektor 001, Alpha-Quadrant
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- US-DOGTAG
- Offline
- SHIRTINATOR
Dann habe ich das so verstanden:
Entweder:
Der vs. Modus wurde von Seiten Capcom, Publisher oder wie auch immer nie der USK vorgelegt, aus welchen Gründen auch immer (Versäumnis, sowieso keine Freigabe, Aufwand/Nutzen, kein interesse etc.?)
oder:
Capcom hat dieser Veröffentlichung nicht zugestimmt. Jedoch kann ich nicht nachvollziehen, was für ein Interesse seitens des Publisher´s daran besteht das Ergebnis nicht zu veröffentlichen. Tragen die einen Imageschaden davon oder wie? Die USK ist doch so oder so Schuld, ob jetzt inder Datenbank abrufbar oder nicht.
Jede Werbung, auch eine (nein gerade eine) negative sollte doch eher den Verkauf fördern!
.....ich werd´s nie blicken....sei es USK, Capcom oder Waffengesetz (mit dem ich beruflich zu tun habe)
Ständig ändern sich überhaupt nicht nachvollziehbare Dinge !!!
PS3(320)
Panasonic Beamer PT-AX 200e www.armeeprodukte.de
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- apricum
- Besucher
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- Bieni-Bee
- Besucher
grüssli bieni:)
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- Bier
- Offline
- Senior Boarder
- Beiträge: 47
- Dank erhalten: 0
Nun könnte man ja meinen es ist erst seit den letzten Amoklaufen so aber es war halt in Deutschland immer so früher sogar noch schlimmer.
Hier sind mal ein paar Spiele mit den man früher seine Probleme hatte
spiele.t-online.de/c/18/46/53/40/18465340,si=0.html
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- Syrus76
- Offline
- Platinum Boarder
- Ein verrückter Schweizer im Spielfieber
- Beiträge: 356
- Dank erhalten: 0
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- panga2000
- Offline
- Ex Gremiums-Mitglied
schnittberichte.com hat Folgendes geschrieben:
Schweden schließt Zensurbehörde für Filme
Nach 100 Jahren gehen 2011 die Lichter aus
Das Land der Elche und der IKEA-Einrichtungshäuser schließt zum Jahr 2011 die nationale Zensurbehörde, Statens Biografbyra, die dann 100 Jahre alt sein wird.
Damit wird es von diesem Zeitpunkt an möglich sein, jeden Film in Schweden zu veröffentlichen, sofern dieser nicht gegen nationale Gesetze, wie z.B. bei kinderpornographischen Inhalten, verstößt.
Das aktuelle Freigabesystem: ab 7, ab 11 und ab 15 wird beibehalten und die Vergabe von einem neuen Gremium übernommen. Filme, die nicht geprüft werden, erhalten dann automatisch eine Freigabe ab 15.
Der Entschluß zur Schließung des Statens Biografbyra ist im Grunde logisch, da der letzte Majorfilm, der mit Zensurauflagen belegt wurde, Scorseses Casino, 1995 in die schwedischen Kinos kam und 1997 das letzte Mal zwei Filme verboten wurden.
Über mehrere Jahre gab es in der schwedischen Politik Diskussionen über die Zukunft der Behörde und nun scheinen sich alle Parteien einig, darunter auch die Christdemokraten, Kristdemokraterna, dass die Zeit für Veränderungen gekommen sei.
Ein Vorschlag, auch eine Freigabe ab 18 Jahren einzuführen, wurde verworfen.
Marianne Eliasson, die Chefzensorin Schwedens, kommentierte die Entscheidung flapsig und meinte, dass es nun unmöglich sei, eine Vorführung eines Filmes zu verhindern.
Quelle
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- Aktuelle Seite:
- Startseite
- Community - Bereich
- Sonstiges
- USK Deutschland