Topic-icon USK Deutschland

  • Zocki
  • Zockis Avatar Autor
  • Offline
  • Ehem. Eventmanager
  • nuqdaq 'oh puchpa''e'
Mehr
15 Jahre 6 Monate her - 15 Jahre 6 Monate her #26595 von Zocki
Zocki antwortete auf Aw: USK Deutschland
...Thread rauskram...

Hallo zusammen!

Ich hatte ja damals diesen Thread eröffnet, nachdem ich mit aufgesetzter Haß-Kappe eine Mail an unsere USK geschickt habe.
Auslöser war der Versus-Modus für Resident Evil 5, der ( Oh Wunder!) nicht in Deutschland
erschienen ist.

Jetzt habe ich doch tatsächlich ein Antwortschreiben bekommen, das ich euch nicht vorenthalten will.

Das Interessante bezüglich dem Versus-Modus von RE5 mal zu Anfang:

"Der „Online-Versus-Modus“ zu „Resident Evil 5“ ist in der Datenbank der USK (www.usk.de unter Prüfdatenbank) nicht eingetragen. Das kann zwei Gründe haben: Entweder wurde dieser Spielinhalt der USK nicht vorgelegt oder der Anbieter hat einer Veröffentlichung des Prüfergebnisses nicht zugestimmt."

Soviel dann zum Thema "...hat keine Freigabe der USK bekommen".
Oder hab ich da was missverstanden?


So, hier mal die komplette Mail:

Sehr geehrter Herr Sonneborn,



vielen Dank für Ihre Mail vom 07. April 2009.



Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) hat Ihr Schreiben mit der Bitte um Beantwortung an die Ständigen Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden (OLJB) bei der USK weitergeleitet, da die OLJB für die Alterskennzeichnung von Computerspielen zuständig sind. Aufgrund von Arbeitsüberlastung – u. a. Teilnahme an Prüfsitzungen, Vorbereitungen von Vorträgen für Tagungen, Teilnahme an Fachtagungen – haben mich die Ständigen Vertreter beauftragt Ihre Anfrage zu beantworten. Aufgrund der vielen Anfragen, komme ich erst jetzt dazu Ihnen zu antworten. Zur Beantwortung Ihrer E-Mail muss ich etwas weiter ausholen.



In Artikel 5 des Grundgesetzes heißt es, dass die Rechte Ihre Schranken finden in den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend. Die Rechtsgrundlage für die Alterseinstufung von Computer- und Konsolenspielen ist das Jugendschutzgesetz (JuSchG). Jedes hier vorgelegte Spiel wird von Jugendschutzsachverständigen in einem pluralistischen Gremium der USK begutachtet. Dieses Gremium empfiehlt nach ausführlicher Diskussion dem Ständigen Vertreter der OLJB eine Altersfreigabe, worauf dieser das Spiel kennzeichnet. Rechtlich stellt diese Alterskennzeichnung durch die OLJB einen staatlichen Verwaltungsakt dar. Mit den Alterskennzeichen regelt der Deutsche Staat, ob ein Computerspiel an Kinder und Jugendliche in der Öffentlichkeit abgegeben werden darf. Der Handel muss sich an die mit den Kennzeichen verbundenen Abgabebeschränkungen halten. Die hier getroffenen Regelungen gelten jedoch nur für Kinder und Jugendliche, nicht für Erwachsene. Da alle Erwachsenen alle Computerspiele spielen dürfen – auch indizierte und nicht gekennzeichnete – liegt eine Zensur nicht vor.



In § 14 Abs. 4 des JuSchG ist geregelt, dass Spiele nicht gekennzeichnet werden dürfen, wenn sie die Indizierungskriterien der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) erfüllen. Diese Kriterien finden sich unter www.bundespruefstelle.de / Gesetzlicher Jugendmedienschutz / Indizierungsverfahren / Spruchpraxis / Gewaltdarstellung.



Außerdem spielen in einigen wenigen Fällen auch strafrechtliche Kriterien eine Rolle, insbesondere das Verbot von Gewalt- und Kriegsverherrlichung sowie Straftatbestände wie Volksverhetzung etc., die in § 131 StGB (Strafgesetzbuch) definiert sind. Weiterhin ist im § 86a StGB das „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ geregelt. Eine Kennzeichnung eines Spieles würde somit ein Verstoß gegen diese gesetzlichen Regelungen bedeuten; insofern muss immer bei entsprechenden Spielen geprüft werden, ob diese Kriterien als erfüllt anzusehen sind.



Es ist immer schwierig ein Spiel A mit einem Spiel B oder mit einer Vorgängerversion zu vergleichen, da die Kriterien für eine Altersfreigabe natürlich immer im Hinblick auf das vorliegende Spiel Konkretisiert werden müssen. Die Gutachterinnen und Gutachter sind bei jeder Prüfung dazu gesetzlich verpflichtet, die Indizierungskriterien der BPjM bei der Findung einer Altersfreigabe heranzuziehen. Es spielen natürlich auch noch andere Faktoren eine Rolle wie Atmosphäre, Spielmotivation, Spielaufgaben, Spannung und Stress, Möglichkeiten zur Distanzierung (ob die Identifizierung des Spielers mit seiner Spielfigur allzu groß werden könnte), Treffervisualisierung (z. B. Darstellung virtuellen Bluts) uvm. All diese Faktoren führen zu einer Gesamtbeurteilung des Spiels.



Der „Online-Versus-Modus“ zu „Resident Evil 5“ ist in der Datenbank der USK (www.usk.de unter Prüfdatenbank) nicht eingetragen. Das kann zwei Gründe haben: Entweder wurde dieser Spielinhalt der USK nicht vorgelegt oder der Anbieter hat einer Veröffentlichung des Prüfergebnisses nicht zugestimmt.



Daher wenden Sie sich bitte mit Ihrem Anliegen direkt an den Anbieter, denn Plattformhersteller haben eigene Software-Regelungen, die nicht zulassen, dass in der entsprechenden Region nicht gekennzeichnete Produkte oder Spielbestandteile überhaupt angeboten werden.



Die Obersten Landesjugendbehörden sind für die Alterskennzeichnung von Computerspielen auf Datenträgern zuständig, Rechtsgrundlage ist das Jugendschutzgesetz (JuSchG). Sie können keine Gesetze erlassen oder ändern, sondern müssen sich bei Ihren Alterskennzeichnungen an herrschendes Recht halten. Informationen zum Prüfverfahren und zu den Kriterien der Alterskennzeichen von Computerspielen auf Datenträgern können Sie nachlesen in unserer Broschüre: „Kinder und Jugendliche schützen. Alterskennzeichen für Computer- und Videospiele in Deutschland“. Die Broschüre kann von der Homepage der USK www.usk.de kostenlos herunter geladen werden. Auf Anfrage werden sie von der USK auch kostenlos zugesandt.



Mit freundlichen Grüßen



Im Auftrag



Simone Lieseke



Assistentin der Ständigen Vertreter der

Obersten Landesjugendbehörden bei der

USK - Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle

Frau Lidia Grashof

Herr Jürgen Hilse

Marchlewskistr. 27

10243 Berlin - Germany

PSN-ID: BIG_ZOCKI
XBL-Gamertag: DerZocki

Location: Erde, Sektor 001, Alpha-Quadrant
Letzte Änderung: 15 Jahre 6 Monate her von Zocki.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Mehr
15 Jahre 6 Monate her #26603 von US-DOGTAG
US-DOGTAG antwortete auf Aw: USK Deutschland
Gehen wir mal davon aus das alles so stimmt, was die USK da von sich gibt bzw. der/die Sachbearbeiter/in.

Dann habe ich das so verstanden:

Entweder:
Der vs. Modus wurde von Seiten Capcom, Publisher oder wie auch immer nie der USK vorgelegt, aus welchen Gründen auch immer (Versäumnis, sowieso keine Freigabe, Aufwand/Nutzen, kein interesse etc.?)

oder:
Capcom hat dieser Veröffentlichung nicht zugestimmt. Jedoch kann ich nicht nachvollziehen, was für ein Interesse seitens des Publisher´s daran besteht das Ergebnis nicht zu veröffentlichen. Tragen die einen Imageschaden davon oder wie? Die USK ist doch so oder so Schuld, ob jetzt inder Datenbank abrufbar oder nicht.
Jede Werbung, auch eine (nein gerade eine) negative sollte doch eher den Verkauf fördern!


.....ich werd´s nie blicken....sei es USK, Capcom oder Waffengesetz (mit dem ich beruflich zu tun habe) :confused1:

Ständig ändern sich überhaupt nicht nachvollziehbare Dinge !!!

PS3(320)
Panasonic Beamer PT-AX 200e www.armeeprodukte.de
Dateianhang:

Dateianhang:

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • apricum
  • apricums Avatar
  • Besucher
15 Jahre 6 Monate her #26604 von apricum
apricum antwortete auf Aw: USK Deutschland
Ja, vielleicht wurde das Addon mangels Kosten-Nutzen nicht vorgelegt. So habe ich es ehrlich gesagt auch herausgehört. Es wäre mal interessant zu erfahren, was eine Begutachtung bei der USK kostet.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • Bieni-Bee
  • Bieni-Bees Avatar
  • Besucher
15 Jahre 6 Monate her #26605 von Bieni-Bee
Bieni-Bee antwortete auf Aw: USK Deutschland
hmm..das leidige thema bei euch..ne..was ich da einfach nicht ganz verstehe..im versus modus wird ja nichts anderes gemacht als im game selber..ok mann bildet zwei teams und kann sich auch gegenseitig mal ne klatsche geben..(zu syrus schiel..gg:laugh: )aber das grad so zu zeniseren oder was auch immer ist und bleibt mir bei diesem spiel ein rätsel..dann hätte mann ja grad sozusagen das ganze game verbieten müssen.denn mann tut da ja auch nix anderes als bissi zombies schnetzeln...ich frage mich echt manchmal wer das genau überprüft..weil ich denke spiele wie fallout3 zb sind meines erachtens mehr brutal als das kleine süsse resi..weil bei fallout musste ich ja schon ab und an leer schlucken..und da währe sowas auch angebracht..aber bei resi?naja.kann mann da ja leidr nix machen..oder halt wenig...aber immerhin haben ja einige denoch das versus noch bekommen von mir und auch syrus..ect..aber wenn das bei jedem game so sein müsste währen wir dann auch pleite mit der zeit:blink: ...gg..ne ich verstehe es halt nicht..werde es auch nie ganz verstehen bei gewissen games meine ich...

grüssli bieni:)

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Mehr
15 Jahre 6 Monate her #26608 von Bier
Bier antwortete auf Aw: USK Deutschland
ja das mit den Altersfreigaben und Jugendschutz ist bei uns in Deutschland schon was besonderes.:confused1: :mad:
Nun könnte man ja meinen es ist erst seit den letzten Amoklaufen so aber es war halt in Deutschland immer so früher sogar noch schlimmer.
Hier sind mal ein paar Spiele mit den man früher seine Probleme hatte
:lol: spiele.t-online.de/c/18/46/53/40/18465340,si=0.html

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • Syrus76
  • Syrus76s Avatar
  • Offline
  • Platinum Boarder
  • Ein verrückter Schweizer im Spielfieber
Mehr
15 Jahre 6 Monate her #26616 von Syrus76
Syrus76 antwortete auf Aw: USK Deutschland
Ihr könnt Euch trösten, derzeit läuft grad in der Schweiz auch eine Kampagne um solche Spiele zu verbieten, streng nach dem Deutschen Vorbild :thumpdown:

Dateianhang:


xxBoxXX 360: syrus776
3DS: 3265 5046 8043

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • panga2000
  • panga2000s Avatar
  • Offline
  • Ex Gremiums-Mitglied
Mehr
15 Jahre 5 Monate her - 15 Jahre 5 Monate her #28033 von panga2000
panga2000 antwortete auf Aw: USK Deutschland
Hey, Klasse. Na so geht's doch auch mal :cheer: :

schnittberichte.com hat Folgendes geschrieben:

Schweden schließt Zensurbehörde für Filme
Nach 100 Jahren gehen 2011 die Lichter aus

Das Land der Elche und der IKEA-Einrichtungshäuser schließt zum Jahr 2011 die nationale Zensurbehörde, Statens Biografbyra, die dann 100 Jahre alt sein wird.

Damit wird es von diesem Zeitpunkt an möglich sein, jeden Film in Schweden zu veröffentlichen, sofern dieser nicht gegen nationale Gesetze, wie z.B. bei kinderpornographischen Inhalten, verstößt.

Das aktuelle Freigabesystem: ab 7, ab 11 und ab 15 wird beibehalten und die Vergabe von einem neuen Gremium übernommen. Filme, die nicht geprüft werden, erhalten dann automatisch eine Freigabe ab 15.

Der Entschluß zur Schließung des Statens Biografbyra ist im Grunde logisch, da der letzte Majorfilm, der mit Zensurauflagen belegt wurde, Scorseses Casino, 1995 in die schwedischen Kinos kam und 1997 das letzte Mal zwei Filme verboten wurden.

Über mehrere Jahre gab es in der schwedischen Politik Diskussionen über die Zukunft der Behörde und nun scheinen sich alle Parteien einig, darunter auch die Christdemokraten, Kristdemokraterna, dass die Zeit für Veränderungen gekommen sei.

Ein Vorschlag, auch eine Freigabe ab 18 Jahren einzuführen, wurde verworfen.

Marianne Eliasson, die Chefzensorin Schwedens, kommentierte die Entscheidung flapsig und meinte, dass es nun unmöglich sei, eine Vorführung eines Filmes zu verhindern.


Quelle


PSN ID: panga2000
XBOX Gamertag: panga2000

Nur weil du nicht paranoid bist, bedeutet es nicht, dass sie nicht hinter Dir her sind...
Letzte Änderung: 15 Jahre 5 Monate her von panga2000.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Ladezeit der Seite: 0.117 Sekunden
Powered by Kunena Forum